Welche Rechtsform wählen?
24 Feb
Autor: admin - Kategorie: Rechtsform
Welche Rechtsform die beste für Ihr gerade frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich völlig allein oder zusammen mit weiteren Partnern selbstständig machen möchten. Zentrale Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Modell haben Sie als Unternehmer die wenigsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Demgegenüber sind Sie in diesem Fall auch alleiniger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heißt, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Kapital haften müssen. Gleichermaßen verhält es sich bei einer ähnlichen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Vorhaben zusammentun. Auch hier haften die Inhaber vollständig, gleichwohl wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so schwerwiegendes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das bedeutet im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber lediglich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Leben rufen zu können, braucht es jedoch eine Mindesteinlage von 25.000 €. Des Weiteren muss ein Gesellschaftervertrag formuliert werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung ausübt. Bei dieser Rechtsform vertritt alles in allem nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die bestmögliche für Ihre Geschäftsgründung. Um eine Kommanditgesellschaft zu ins Leben rufen, benötigt man min. zwei Personen. Zudem muss wenigstens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist im besonderen dann die passende Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern ausschließlich an Gewinn und Verlust.
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